Wichtige Informationen für Angehörige

Ihr Partner, ein Familienmitglied oder ein enger Freund befindet sich geplant oder auch als Notfall in unserem Krankenhaus und Sie wissen nichts über dessen Gesundheitszustand. Wir wissen, dass Sie nun sicher viele Fragen und Sorgen haben und möchten Ihnen in dieser Zeit gerne bestmöglich zur Seite stehen. Jedoch dürfen Krankenhäuser und das dort angestellte Personal aufgrund des Datenschutzes sowie der ärztlichen Schweigepflicht keine Auskunft zu dem Patienten herausgeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter unseres Patientenservice (Tel. 03661 46-0).

Die ärztliche Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen der Patienten einschließlich deren Ehepartner und Betreuer. Ohne das Einverständnis des Patienten, oder sonstigen Rechtfertigungsgrund dürfen Angehörigen keinerlei Auskünfte erteilt werden.

Auch wenn der Patient selbst noch nicht über seinen Gesundheitszustand aufgeklärt wurde, dürfen die Angehörigen keine Informationen zur Diagnose erhalten. Dies würde sonst dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Patienten widersprechen.

Ausnahmen

Eine Ausnahme ist der Wunsch des Patienten selbst keine Aufklärung zu erhalten, sie jedoch seinen Angehörigen zuteil werden zu lassen. Im Falle des Todes eines Patienten gilt die Schweigepflicht auch weiterhin, dies ist die sogenannte postmortale Schweigepflicht, auch gegenüber der Erben.

Die Entbindung von der Schweigepflicht ist ein höchstpersönliches Recht und geht nach dem Tod eines Patienten nicht automatisch auf dessen Erben über.