Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen

Ab dem 1. März 2023 werden die bestehenden Testnachweispflichten gemäß Infektionsschutzgesetz für alle Personengruppen, die ein Krankenhaus betreten wollen, ausgesetzt.

Ab dem 1. März 2023 werden die bestehenden Testnachweispflichten gemäß Infektionsschutzgesetz für alle Personengruppen, die ein Krankenhaus betreten wollen, ausgesetzt. Die 3G-Regel (Geimpft-, Genesen oder Getestet) für Besucher besteht somit nicht mehr.

Die FFP-2 Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bis einschließlich 07.04.2023 (lt.§ 28b Infektionsschutzgesetz) bestehen.

Die Besuchszeit im Krankenhaus besteht weiterhin täglich zwischen 14.00 und 17.00 Uhr. Abweichende Zeiten sind mit der jeweiligen Station vorher abzusprechen.

Für ambulante Patienten in Arztpraxen, bspw. im Gesundheitszentrum Greiz oder den Ermächtigungssprechstunden, besteht eine Maskenpflicht.